Nahezu jeder Mensch ist mehr oder minder darauf angewiesen, beim Einkaufen auf den Preis zu schauen. Schließlich steht jedem monatlich nur ein gewisses Budget zur Verfügung, um finanziell klarzukommen. Da bleibt es auch nicht aus, dass man gerade bei größeren Anschaffungen sehr auf den Preis achten muss, um nicht über seine Verhältnisse zu leben. Doch wie kommt man sowohl bei alltäglichen Dingen wie Essen, Kleidung und Haushaltsmitteln als auch bei großen Anschaffungen !
Aktuelle Urteile zur IContent GmbH
Amtsgericht Schweinfurt, Urteil vom 09.06.2011 – AZ 10 C 1657/10 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Amtsgericht Landau, Urteil vom 27.05.2011 – AZ 2 C 766/10 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.04.2011 AZ 32 C 85/11 (22) - IContent GmbH – Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen
Amtsgericht Emmerich, Urteil vom 19.04.2011 – AZ 2 C 16/11 - Outlets.de – Rückforderungsanspruch ausgeschlossen
Amtsgericht Detmold, Urteil vom 28.03.2011 - AZ 7 C 1/11 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Amtsgericht Bochum, Urteil vom 03.03.2011 – 45 C 442/10 - IP-Adresse und E-Mail-Adresse als Nachweis für Vertragsschluss ausreichend
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.12.2010 -AZ 29 C 1812/10 – 21 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 21.10.2010 – AZ 29 C 1354/10 – 81 - IContent GmbH handelt nicht fahrlässig
Amtsgericht Witten, AZ 2 C 585 / 10 - 07.10.2010 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.09.2010 – 32 C 764/10 – 84 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Mit Restposten den Geldbeutel schonen
Die Antwort auf die obige Frage ist im Grunde genommen ganz einfach. Restposten bieten nicht nur im Lebensmittelbereich, sondern auch bei anderen Waren preiswerte Einkaufsmöglichkeiten und das bei guter Qualität. Wer nun wissen möchte, woher die sogenannten Restposten überhaupt kommen und vor allen Dingen, wo man diese kaufen kann, dem kann schnell geholfen werden. Restposten sind Waren, die zum Beispiel beim Saisonwechsel oder auch bei Lagerräumungen zutage treten. Da nun aber eine neue Saison beginnt, oder das Sortiment umgestellt wird, kann oder will der Händler diese Waren nicht mehr in den Verkauf geben. Diese Waren werden dann meist palettenweise oder auch kistenweise an interessierte Käufer abgeben, die diese dann wiederum günstig in ihren Läden verkaufen. Der Umstand, dass die ursprünglichen Verkäufer ihre Ware palettenweise oder kistenweise verkaufen, bedingt bei dieser Prozedur dann meist auch den späteren sehr günstigen Preis pro Stück. Immer öfter stammen Restposten aber auch aus Insolvenzen. Hierbei wird der komplette Warenbestand an die Höchstbietenden verkauft, damit wenigstens ein Bruchteil des Wertes wieder hereinkommt. So oder so, von Restposten profitiert letztendlich der Kunde, da er für qualitativ hochwertige Produkte häufig lediglich einen geringen Teil des Urspungspreises bezahlen muss und auf diese Weise kräftig sparen kann.
Hilfreiche Funktionen und Inhalte wie Merkzettel, Anfahrtsskizzen, umfangreiche Hersteller- und
Importguides haben Outlets.de zu einer der bekanntesten Anlaufstellen für Endverbraucher und
Unternehmen gemacht.
Aktuelle Rechtsprechung zu Outlets.de (Fernabsatzrecht)
Die Wirksamkeit der Verträge von Outlets.de wurde kürzlich vom Amtsgericht Frankfurt,Aktenzeichen 32 C 764/10 – 84 sowie Amtsgericht Witten, Aktenzeichen 2 C 585/10 überprüft und bestätigt. Gemäß der Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt ist der Kostenhinweis bei Outlets.de „deutlich, ausdrücklich und gut sichtbar“. Im Urteil heißt es: „(...) zwischen den Parteien ist ein Dienstleistungsvertrag wirksam zustande gekommen.“ Hinsichtlich der Preisgestaltung heisst es im Urteil des Amtsgerichts Witten: „Angesichts der Gestaltung der Internetseite hat das Gericht keine Bedenken, dass ein urchschnittsverbraucher den Hinweis unter der Rubrik 'Vertragsinformation' entsprechend wahrnehmen kann.“